Vorlage und Formular für Nichtveranlagungsbescheinigung – Öffnen und Ausfüllen im WORD– und PDF-Format
Nichtveranlagungsbescheinigung |
Vorlage – Muster |
Vodruck – Formular |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.92 |
Ergebnisse – 7329 |
Weitere Nichtveranlagungsbescheinigung-Optionen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf 15 häufig gestellte Fragen zur Nichtveranlagungsbescheinigung:
1. Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das besagt, dass eine Person im betreffenden Jahr keine Einkommensteuer zahlen muss, da ihr Einkommen unter dem steuerlichen Freibetrag liegt.
2. Wer kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
Personen, deren Einkommen unter dem steuerlichen Freibetrag liegt und die keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einkünfte haben, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
3. Wo beantragt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann bei Ihrem örtlichen Finanzamt beantragt werden.
4. Wie lange ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Nichtveranlagungsbescheinigung beträgt in der Regel ein Kalenderjahr. Sie muss daher jährlich neu beantragt werden.
5. Wofür wird eine Nichtveranlagungsbescheinigung benötigt?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird oft von Banken und Versicherungen verlangt, um sicherzustellen, dass keine Kapitalertragsteuer auf Zinserträge oder andere Kapitaleinkünfte einbehalten wird.
6. Welche Vorteile hat eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie vermeiden, dass Kapitalerträge mit Kapitalertragsteuer belastet werden. Außerdem müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie keine anderen einkommensteuerpflichtigen Einkünfte haben.
7. Kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch rückwirkend beantragt werden?
Nein, eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Sie gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr.
8. Kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung widerrufen werden?
Ja, eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann widerrufen werden, wenn sich die Einkommenssituation ändert und das Einkommen plötzlich über dem steuerlichen Freibetrag liegt.
9. Muss ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung als Rentner beantragen?
Als Rentner müssen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerlichen Freibetrag liegt und Sie keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben.
10. Was passiert, wenn ich vergesse, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen?
Wenn Sie vergessen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und Ihr Einkommen unter dem steuerlichen Freibetrag liegt, müssen Sie gegebenenfalls Kapitalertragsteuern auf Ihre Zinserträge zahlen.
11. Kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch online beantragen?
Die Online-Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist derzeit noch nicht flächendeckend möglich. Sie sollten Ihren Antrag daher persönlich bei Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen.
12. Kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung für zwei Personen beantragt werden?
Nein, eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist immer für eine Person individuell ausgestellt. Bei gemeinsamen Finanzangelegenheiten sollten beide Partner getrennte Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragen.
13. Wird meine steuerfreie 450-Euro-Beschäftigung in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen?
Ja, auch eine steuerfreie 450-Euro-Beschäftigung wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.
14. Muss ich meine Nichtveranlagungsbescheinigung jedes Jahr bei meiner Bank vorlegen?
Ihre Bank kann von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung jedes Jahr vorlegen, um sicherzustellen, dass keine Kapitalertragsteuer auf Ihre Zinserträge einbehalten wird.
15. Kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, wenn ich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe?
Nein, Personen mit selbstständigen Einkünften sind nicht berechtigt, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, da diese Einkünfte einkommensteuerpflichtig sind.